Er könne das einfach sagen (pag. 2719 Rz. 19 ff.). Der Beschuldigte hingegen bestritt oberinstanzlich weiterhin, den Strafkläger 4 gestochen zu haben (pag. 2722 Rz. 30 ff.). Er sei nicht jemand Instabiles, der jemanden abstechen gehe (pag. 2723 Rz. 10 f.). Hingegen behauptete er erstmals, dass der Strafkläger 4 ihn angegriffen habe. Hierzu fügte er an, dass sogar die Polizei gesagt habe, dass der Strafkläger 4 ihn angerührt und er (der Beschuldigte) sich entfernt habe (pag. 2722 Rz. 40 f.). Der Strafkläger 4 sei zu ihm gekommen und habe ihm einen Faustschlag verpasst, woraufhin er hingefallen sei. Der Palästinenser habe ihn weggezogen und die Polizei sei gekommen.