Er sei nicht besoffen gewesen, sondern mehr als besoffen. Man habe gar nicht mit ihm reden und ihn gar nicht beruhigen können (pag. 2715 Rz. 34 ff.). Auf Frage der Verteidigung, weshalb die Polizei kein Blut habe feststellen können, gab der Strafkläger 4 zu Protokoll, dass er sein T-Shirt gewechselt, wieder seine Jacke angezogen und es nachher nicht mehr geblutet habe. Zudem wies er darauf hin, dass es keine Rolle spiele, ob die Polizei das Blut gesehen habe oder nicht, da sie ja offensichtlich den Stich gesehen hätten (pag. 2717 Rz. 37 ff.). Er habe sein T-Shirt ausgezogen und dann seine Jacke darüber angezogen, ohne T-Shirt (pag. 2718 Rz. 5). Zu den Aussagen der Polizei, wonach vor