__ habe das Messer auf dem Boden liegen lassen (pag. 198/10, al. 372), er habe B.________ das Messer aus der Hand geschlagen und es sei am Boden geblieben (pag. 198/10, al. C.________ f.), das Messer sei auf den Boden gefallen, er wisse nicht genau, was dann damit passiert sei (pag. 1584, al. 34 ff.). Was letztlich genau mit dem Messer passiert ist kann offenbleiben und spielt für den Vorfall an sich keine entscheidende Rolle.