Er konnte auch seine Gedankengänge nachvollziehbar wiedergeben, z.B., dass er sich gedacht habe, dies sei der Dank dafür, dass er einen Landsmann von B.________ in den AN.________ (Notfall) begleitet habe. Weiter stimmen die Aussagen von G.________ mit den Aussagen der Polizisten überein: so hat G.________ die Auseinandersetzung am gleichen Ort eingezeichnet, wie der Polizist AG.________ und ähnlich wie der Polizist AE.________ (vgl. pag. 188 ff., pag. 221/41 und pag. 221/26). Auch das gesamte Geschehen zwischen dem Ende der Auseinandersetzung und der Ankunft der Sanität, sagte G.________ gleich aus wie die Polizisten.