221/36 Rz. 117 ff.). Weiter zeigte die rückwirkende Teilnehmeridentifikation des Mobiltelefons des Beschuldigte, dass sich von ca. 2:00 Uhr bis 7:35 Uhr im Raum AC.________, d.h. in der Region des Tatorts, Verbindungen aufbauten und dass sich das Mobiltelefon dann um 7:52 / 7:56 Uhr in Richtung AH.________/Bahnhof bewegte (pag. 148/1 ff.). Rund eine Stunde später verband sich das Mobilgerät mit einer Antenne im AL.________ (Ort) (an der Buslinie AM.________). Dies zeigt, dass sich der Beschuldigte im Tatzeitraum am Tatort befand und dass er sich – wie von Polizist AG.________ zu Protokoll gegeben (pag. 130) – im Anschluss Richtung AH.________/Bahnhof entfernte.