Der Strafkläger 4 habe sodann ausgesagt, der Beschuldigte habe versucht, ihn über andere Personen zu kontaktieren, um ihn um Verzeihung zu bitten, wobei es sich um eine sehr originelle Aussage handle, die man in einer erfundenen Geschichte nicht vorfinden würde. Vereinzelt würden sich zwar auch in den Aussagen des Strafklägers 4 Widersprüche vorfinden, insbesondere bezüglich des T-Shirt-Wechsels. Mit diesen habe sich die Vorinstanz aber detailliert auseinandergesetzt und diese würden der Glaubhaftigkeit seiner Aussage keinen Abbruch tun.