18 sprüchlich seien, ein, dass der Strafkläger 4 den Beschuldigten vor der Polizei gewarnt und ihm gar noch gesagt habe, er solle das Messer weglegen. Der Strafkläger 4 habe denn auch keine Anzeige erstatten wollen. Diese Umstände würden klar gegen eine falsche Anschuldigung sprechen. Der Strafkläger 4 habe sodann ausgesagt, der Beschuldigte habe versucht, ihn über andere Personen zu kontaktieren, um ihn um Verzeihung zu bitten, wobei es sich um eine sehr originelle Aussage handle, die man in einer erfundenen Geschichte nicht vorfinden würde.