So lasse sich dann auch erklären, weshalb das Blut, das festgestellt werden konnte, bereits trocken gewesen sei. Aus Sicht der Verteidigung sei damit klar, dass sich der Strafkläger 4 die Verletzung bei einer vorangehenden Auseinandersetzung zugezogen habe und danach, aber noch vor der Auseinandersetzung mit dem Beschuldigten, seine Kleidung gewechselt habe und demzufolge auf dem T-Shirt des Strafklägers 4 keine Blutflecke ersichtlich gewesen seien. Dass die Aussagen des Strafklägers 4 widersprüchlich seien, sei darauf zurückzuführen, dass dieser unter dem Einfluss von MDMA und Alkohol gestanden habe.