Die Verteidigung argumentierte weiter, dass der Polizist AE.________ ausgesagt habe, dass es an diesem Abend eine Stunde zuvor noch eine andere Auseinandersetzung mit einer Flasche beim Bahnhof gegeben und er den Täter dieser Auseinandersetzung später auch bei der N.________ wiedergesehen habe. Es sei demnach durchaus möglich, dass der Strafkläger 4 darin involviert gewesen sei und er sich die Verletzung bei dieser Auseinandersetzung zugezogen habe.