16 B.________ gegen 08:00 Uhr an, woraufhin dieser G.________ mit dem Messer in die linke Flanke stach und die Wunde gemäss pag. 168 verursachte, welche blutete. Nach dem Stich kam es zu einer mehrminütigen, wechselseitigen verbalen und tätlichen Auseinandersetzung zwischen den beiden, welche von der Polizei, die anlässlich der Auflösung einer illegalen Party vor Ort war, beobachtet wurde. Dabei wurden die beiden Streitenden immer wieder von Partygästen getrennt. Während der Auseinandersetzung wickelte G._