Weiter ist den Vorakten zu entnehmen, dass der Beschuldigte am 2. März 2018 im Rahmen eines Konflikts seinen Kontrahenten mit einem Taschenmesser bedrohte (Akten BJS 19 6683, pag. 1 ff.). Ein entsprechendes Taschenmesser hat die Polizei beim Beschuldigten festgestellt (Akten BJS 19 6683, pag. 1 ff.). Der Beschuldigte wurde wegen des Vorfalls am 20. September 2019 wegen Drohung und Beschimpfung schuldig erklärt. Bei einer Anhaltung am 17. Juli 2019 im Nachgang an eine Streiterei trug der Beschuldigte ebenfalls ein Taschenmesser auf sich (Akten BJS 19 6683, pag. 23/28).