Im Anschluss an den Vorfall vom 12. August 2016 wurde beim Beschuldigten ein Atemalkoholgehalt von 0.66 Promille gemessen (Akten BJS PEN 18 594 pag. 24). Am 9. Dezember 2019 wurde der Beschuldigte vom Vorwurf der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand freigesprochen und wegen einfacher Körperverletzung schuldig erklärt (Akten BJS PEN 18 594 / 19 768). Weiter ist den Vorakten zu entnehmen, dass der Beschuldigte am 2. März 2018 im Rahmen eines Konflikts seinen Kontrahenten mit einem Taschenmesser bedrohte (Akten BJS 19 6683, pag.