15 Gewalteinwirkung hervorgerufen worden und mit einer Stichverletzung, beispielsweise mit einem Messer, vereinbar ist (pag. 160/4). Der Beschuldigte bestreitet die ihm in der Anklageschrift zur Last gelegte Handlung vollumfänglich. Der Beschuldigte stellt sich entsprechend auf den Standpunkt, dass er dem Strafkläger 4 keine Stichverletzung zugefügt hat (so auch oberinstanzlich, vgl. pag.