Herzens von G.________ zumindest in Kauf. Die vom Beschuldigten B.________ bei G.________ zugefügte Verletzung mit dem Messer hatte einen mehrtägigen Spitalaufenthalt von G.________ zur Folge. 9.2 Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Durch das rechtsmedizinische Gutachten zur körperlichen Untersuchung des Strafklägers 4 im AD.________ (Spital) belegt und auch unbestritten ist, dass der Strafkläger 4 am Rücken links eine Hautdurchtrennung aufwies, welche durch scharfe