8. Vorbemerkungen Bezüglich der theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung sowie der Aussagenanalyse kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1844 ff.; S. 13 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Nachfolgend ist der Sachverhalt der einzelnen zur Last gelegten Handlungen – soweit oberinstanzlich noch zu beurteilen – zu erstellen. Soweit verschiedene Handlungen im engen Sachzusammenhang stehen, erfolgt – wie vor der Vorinstanz – die Beweiswürdigung gemeinsam. Weiter ist die Schuldfähigkeit des Beschuldigten zu prüfen.