2612 ff.). Zudem wurden die Strafakten PEN 22 487 des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland betreffend das Strafverfahren wegen Brandstiftung gegen den Beschuldigten, die von med. pract. Y.________ für sein Gutachten beigezogenen Austrittsberichte der AA.________ sowie Unterlagen der Bewährungs- und Vollzugsdienste beigezogen. Schliesslich wurden der Strafkläger 4, der Beschuldigte sowie der Sachverständige Dr. med. L.________ anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsbehandlung befragt (pag. 2714 ff., 2722 ff. und 2731 ff.).