10 zu können, und auf Aufforderung, den Beweisantrag abzuändern, zog Rechtsanwältin C.________ den Beweisantrag zurück (pag. 2742). Von Amtes wegen wurden beim Forensisch-Psychiatrischen Dienst (FPD) der Universität Bern die den Beschuldigten betreffenden Akten ediert (pag. 2298 ff.), ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 18. Oktober 2022, pag. 2618 ff.) sowie ein Führungsbericht bei den Z.________ datierend vom 12. Oktober 2022 eingeholt (pag. 2612 ff.).