2764 f.) Anlässlich der Berufungsverhandlung stellte Rechtsanwältin C.________ den Beweisantrag, für den Fall, dass das Gericht die Verwahrung in Betracht ziehe, ein drittes forensisch-psychiatrisches Gutachten in französischer Sprache einzuholen. Auf Hinweis des Vorsitzenden, wonach der gestellte bedingte Beweisantrag problematisch sei, weil die Kammer dadurch in die Lage gebracht werde, vorzeitig eine Urteilsprognose stellen zu müssen, um überhaupt über den Beweisantrag befinden