9 gutachten betreffend die Frage der Schuldfähigkeit und eine Stellungnahme zu den Diagnosen im Bericht der BA.________ vom 4. Februar 2022 einzuholen, eventualiter, ihn anlässlich der Berufungsverhandlung zu befragen (pag. 2179). Weiter beantragte die Generalstaatsanwaltschaft, den Beweisantrag der Verteidigung auf Identifizierung von «X.________» abzuweisen und den Beweisantrag auf Einholung der Ein- und Austrittsberichte der BEWA gutzuheissen (pag. 2180). Der Strafkläger 1 verzichtet mit Eingabe vom 9. März 2022 auf eine Stellungnahme zu den Beweisanträgen (pag.