1983 ff.). Mit Verfügung vom 15. Februar 2022 räumte die Verfahrensleitung der Generalstaatsanwaltschaft sowie den Strafklägern die Gelegenheit ein, zu den Beweisanträgen Stellung zu nehmen (pag. 2158 ff.). Mit Eingabe vom 4. März 2022 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft, den Antrag der Verteidigung auf Einholung eines neuen Gutachtens abzuweisen. Stattdessen beantragte sie, bei med. pract. Y.________ ein Ergänzungs-