5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Berufungsverhandlung beantragte Rechtsanwalt K.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten mit Berufungserklärung vom 7. Februar 2022 den Zeugen «X.________» zu identifizieren und als Zeugen zu befragen, ein neues forensisch-psychiatrisches Gutachten in Auftrag zu geben, die Ein- und Austrittsberichte der BEWA zu edieren sowie eine mündliche Berufungsverhandlung durchzuführen (pag. 1983 ff.).