Am 8. November 2021 ersuchte Rechtsanwalt K.________ namens des Beschuldigten um vorzeitigen Massnahmenantritt (pag. 1770 f.). Dieses Gesuch wurde von der Vorinstanz mit Verfügung vom 19. November 2021 gutgeheissen (pag. 1801 f.). Der Beschuldigte befindet sich seit dem 28. Dezember 2021 im vorzeitigen Massnahmenvollzug (pag. 1975 ff.). Die vom Beschuldigten gestellten Haftentlassungsgesuche vom 7. Februar 2022 (pag. 1 ff. SK 22 82), vom 17. Mai 2022 (pag. 1 ff. SK 22 348) sowie vom 30. September 2022 (pag 1 ff. SK 22 556) wurden von der Verfahrensleitung des Berufungsgerichts mit Verfügungen vom 18. Februar 2022 (pag.