4. Haft und vorzeitiger Straf- und Massnahmenantritt Der Beschuldigte wurde am 28. Juni 2020 von der Kantonspolizei vorläufig festgenommen (pag. 6 ff.) und befand sich anschliessend vom 29. Juni 2020 bis 1. November 2021, mithin für die Dauer von 492 Tagen in Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Das Gesuch des Beschuldigten um vorzeitigen Strafantritt vom 6. Mai 2021 (pag. 856 f.) wurde von der Vorinstanz mit Verfügung vom 7. Mai 2021 gutgeheissen (pag. 869 f.). Der Beschuldigte trat die Strafe am 2. November 2021 vorzeitig an (pag. 1802). Am 8. November 2021 ersuchte Rechtsanwalt K.