8 des Beschuldigten wurde mit Verfügung vom 16. September 2022 festgesetzt (pag. 2579 ff.). Gegen diese Verfügung erhob Rechtsanwalt K.________ am 29. September 2022 um 23:54 Uhr elektronisch beim Bundesstrafgericht Beschwerde (2606 f.), wobei diese Sendung keine Anhänge enthielt. Mit Sendung vom 30. September 2022 um 00:00 Uhr wiederholte Rechtsanwalt K.________ seine elektronische Eingabe inklusive Anhänge. Eine dritte Sendung ging beim Bundesstrafgericht sodann am 30. September 2022 um 00:06 Uhr ein.