_ inhaltlich auf eine Stellungnahme verzichtet habe, gutgeheissen. Begründet wurde die Gutheissung des Gesuchs zusammengefasst damit, dass die Gesamtheit von verfahrensrechtlichen Versäumnissen sowie die gewählte Verteidigungsstrategie die sorgfältige Mandatsführung im Interesse des Beschuldigten tatsächlich in Frage stellen und damit das Vorbringen des Beschuldigten, er habe das Vertrauen in das Vorgehen seines amtlichen Verteidigers verloren, nachvollziehbar erscheinen lässt. Nicht zuletzt widersetze sich Rechtsanwalt K.________ dem Wechsel auch nicht.