Mit Verfügung vom 11. August 2022 (pag. 2451 ff.) wurde Rechtsanwalt K.________ eine fünftägige Frist für eine allfällige Stellungnahme zur Gültigkeit der Signatur oder eine allfällige Nachreichung einer korrekt unterzeichneten/signierten Eingabe angesetzt und das Gesuch des Beschuldigten um Wechsel der amtlichen Verteidigung vor dem Hintergrund, dass Rechtsanwalt K.________ inhaltlich auf eine Stellungnahme verzichtet habe, gutgeheissen.