Mit Verfügung vom 29. Juni 2022 wurde Rechtsanwalt K.________ mit einer Kopie der Eingabe des Beschuldigten bedient und es wurde ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (pag. 2414 ff.). Nachdem sich Rechtsanwalt K.________ innert Frist nicht vernehmen liess und der Generalstaatsanwaltschaft am 20. Juli 2022 eine Frist zur Stellungnahme angesetzt wurde (pag. 2421 ff.), brachte Rechtsanwalt K.________ am 26. Juli 2022 mit elektronischer Eingabe vor, ihm sei das Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung nie zur Stellungnahme zugegangen (pag.