3. Wechsel der Verteidigung Am 17. Juni 2022 ging eine Aktennotiz der Bewährungs- und Vollzugsdienste (nachfolgend: BVD) ein, wonach der Beschuldigte nicht mehr mit seinem aktuellen Verteidiger zusammenarbeiten wolle (pag. 2404). Innert der von der Verfahrensleitung zur Begründung seines Gesuchs um Wechsel der amtlichen Verteidigung eingeräumten Frist (pag. 2405) führte der Beschuldigte mit Eingabe vom 27. Juni 2022 zur Begründung aus, er habe das Vertrauen in Rechtsanwalt K.________ verloren (pag. 2411 f.). Mit Verfügung vom 29. Juni 2022 wurde Rechtsanwalt K._____