Der Straf- und Zivilkläger 3 liess sich nicht vernehmen. Weiter stellte die Verfahrensleitung fest, dass die Zivilforderungen der Straf- und Zivilklä- 7 ger 1, 3 und 4 rechtskräftig abgewiesen sein dürften und diese im weiteren Verfahren als Strafkläger 4, 5 und 6 bezeichnet werden (pag. 2236 ff.).