2177 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft stellte folgende Anträge in Aussicht (pag. 2178): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 28. Oktober 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich der Freisprüche von den Anschuldigungen der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte gemäss AKS Ziff. I. 3.2, Hinderung einer Amtshandlung gemäss AKS Ziff. I. 4.1, 4.2 und 4.5, mehrfacher Drohung gemäss AKS Ziff. I. 5.1 und 5.3. 2. Das Verfahren gegen B.________ wegen Verleumdung sei infolge Rückzug des Strafantrags einzustellen.