1.1 In Gutheissung der Berufung sei Dispositivziffer I des Urteils vom 28.10.2021 (PEN 21 103) des Regionalgerichts Bern-Mittelland (hiernach Urteil) auszuheben und die Kosten seien dem Privatkläger W.________ aufzuerlegen. Ausserdem sei der Beschuldigte vom Vorwurf der Verleumdung und unter Ausrichtung einer Genugtuung von CHF 1'500.00 zu Lasten des W.________ freizusprechen. 1.2 In Gutheissung der Berufung sei dem Beschuldigten eine Genugtuung in Höhe von CHF 200.00 pro erstandenem Hafttag auszurichten, zzgl. Zins zu 5% seit 28.06.2020.