5 datiert vom 14. Januar 2022 und wurde den Parteien gleichentags mit Verfügung zugestellt (pag. 1970 ff.) Mit seiner form- und fristgerecht eingereichten Berufungserklärung vom 7. Februar 2022 (pag. 1983 ff.) erklärte Rechtsanwalt K.________ die vollumfängliche Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil. Er stellte folgende Anträge in Aussicht (pag. 1983 f.; Hervorhebungen im Original): Es sei dem Beschuldigten die amtliche Verteidigung zu bestätigen (Art. 132 StPO). 1. Hauptbegehren