1. B.________ wird in Sicherheitshaft belassen. Die Sicherheitshaft wird vorerst bis am 28. Januar 2022 befristet (Art. 231 i.V.m. Art. 227 StPO; gemäss separatem Beschluss). 2. Folgende Gegenstände werden B.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - 1 T-Shirt, grau; - 1 kurze Hose, schwarz-weiss gemustert; - Freizeitschuhe Nike, schwarz; - 1 Kühlrucksack, grau; - 1 Armbanduhr Marke GC; 3. Folgende Gegenstände bleiben als Beweismittel bei den Akten: - 1 Gürteletui Victorinox; - 1 Messeretui.