2. Die Verfahrenskosten trägt der Kanton Bern. [Zusammenstellung der Verfahrenskosten] V. [Festsetzung der amtlichen Entschädigung der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten sowie Festsetzung der amtlichen Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsvertretung des Strafklägers 4] 4 VI. Die folgenden Zivilklagen werden abgewiesen: 1. Die Schadenersatzforderung des Privatklägers G.________ sowie dessen Genugtuungsforderung in der Höhe von CHF 3'000.00 zuzüglich 5% Zins seit dem 28. Juni 2020 (Art. 54 OR);