VI. Verfügungen Für die weiteren Verfügungen wird auf das Urteilsdispositiv verwiesen. 19 VII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird schuldig erklärt 1. der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 4. Dezember 2020, ca. 20:05 Uhr, in C.________, A6 .________, durch brüskes Bremsen bis zum Stillstand, 2. der Widerhandlung gegen die Verkehrsregelverordnung, begangen am 4. Dezember 2020, ca. 20:05 Uhr, in C.________, A6 .________, durch Ein- und Ausschalten der Nebelschlusslichter,