17 das Gericht Bewährungshilfe anordnen und Weisungen erteilen (Art. 44 Abs. 2 StGB). Der Beschuldigte weist, wie ausgeführt, keine Vorstrafen auf und geniesst einen tadellosen Leumund. Eine günstige Prognose ist demnach ohne weiteres zu vermuten, weshalb dem Beschuldigten der bedingte Strafvollzug zu gewähren ist. Die Probezeit wird auf zwei Jahre festgelegt. 17.6 Verbindungsbusse Gemäss Art. 42 Abs. 4 StGB kann eine bedingte Strafe mit einer Busse nach Art. 106 StGB verbunden werden.