Weiter lebt der Beschuldigte zwar in bescheidenen finanziellen Verhältnissen, was aber den Vollzug einer Geldstrafe nicht verunmöglicht. Es ist eine Geldstrafe auszusprechen. 17.4 Tagessatzhöhe Die Kammer bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälligen Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 Satz 3 StGB).