141 und pag. 157). Aufgrund des hängigen Strafverfahrens droht ihm erstmals ein Administrativverfahren (pag. 126 ff.). Auch sein Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren ist nicht zu bemängeln und damit als neutral zu gewichten. Der Beschuldigte weist keine zu berücksichtigende Strafempfindlichkeit auf. Die Täterkomponenten werden insgesamt als neutral bewertet. 17.3 Strafart Bei einer Strafe von bis zu 180 Strafeinheiten ist in der Regel eine Geldstrafe auszusprechen (Art. 34 Abs. 1 StGB). Das Gericht kann gemäss Art.