Die VBRS-Richtlinien sehen bei einer groben Verkehrsregelverletzung eine Strafe ab 12 Strafeinheiten sowie eine allfällige Verbindungsbusse zwischen CHF 300.00 und CHF 500.00 vor (S. 7 der VBRS-Richtlinien). Aufgrund der Tatsache, dass der Beschuldigte zwar eine konkrete Gefahrensituation geschaffen, dabei aber lediglich grobfahrlässig gehandelt hat, erachtet es die Kammer als vertretbar, die Strafe gemäss den VBRS-Richtlinien auf 12 Strafeinheiten anzusetzen.