Wie bereits ausgeführt, wäre die grobe Verletzung der Verkehrsregeln ohne Weiteres vermeidbar gewesen, indem der Beschuldigte die naheliegenden Reaktionen (Warnblinker einschalten, Rückspiegel verstellen) vorgenommen hätte. 17.1.3 Fazit Insgesamt ist das Tatverschulden nach dem Gesagten als leicht zu beurteilen. Die VBRS-Richtlinien sehen bei einer groben Verkehrsregelverletzung eine Strafe ab 12 Strafeinheiten sowie eine allfällige Verbindungsbusse zwischen CHF 300.00 und CHF 500.00 vor (S. 7 der VBRS-Richtlinien).