Vorliegend ist es zu einer konkreten Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers gekommen: Das nachfolgende Patrouillenfahrzeug musste ein starkes Bremsmanöver einleiten, um eine Auffahrkollision zu vermeiden. Das Ausbleiben eines Unfalls ist allein der Aufmerksamkeit und dem Reaktionsvermögen des hinteren Fahrzeuglenkers zu zuschreiben. Eine tatsächliche Auffahrkollision hätte erhebliche Rechtsgutsverletzungen zur Folge haben können. Zu beachten ist jedoch auch, dass grundsätzlich alle Fahrzeuglenker jederzeit auf ein Bremsmanöver des vorderen Autos gefasst sein müssen.