15. Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung Für die Grundlagen der Strafzumessung wird auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 95 f., S. 12f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die Kammer orientiert sich bei ihrer Beurteilung an den Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vom 9. Dezember 2020 (nachfolgend: VBRS-Richtlinien). Darin werden sogenannte Referenzsachverhalte abgebildet, mit welchen der konkret zu beurteilende Sachverhalt verglichen werden kann.