14 Der Beschuldigte hat am 4. Dezember 2020, um ca. 20.05 Uhr, mehrfach die Nebelschlusslichter ein- und ausgeschaltet, obwohl die Wetterverhältnisse unauffällig waren: Es war weder neblig, noch herrschte Schneetreiben oder starker Regen. Die Sicherverhältnisse waren nicht eingeschränkt. Der Beschuldigte setzte die Nebelschlusslichter vielmehr ein, um den nachfolgenden Fahrzeuglenker auf die brennenden Fernlichter aufmerksam zu machen. Die Nebelschlusslichter sind für diesen Zweck jedoch nicht vorgesehen.