Bei Art. 12 Abs. 2 VRV und Art. 37. Abs. 1 SVG handelt es sich gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung um wichtige Verkehrsregeln (Urteil des Bundesgerichts 6B_560/2009 vom 10. September 2009 E. 3.3.2). Durch sein Bremsmanöver zwang der Beschuldigte das hinter ihm fahrende Auto ebenfalls zu einer starken Bremsung, ansonsten es bei einer Geschwindigkeit von ca. 80 km/h zu einer Auffahrkollision gekommen wäre. Mit seinem Verhalten hat