10 Z. 40 ff.). Er sei nicht schneller als 80 km/h gefahren, B.________ gemäss eigenen Angaben 80-100 km/h, dieser sei also immer näher gekommen (pag. 172 Z. 22). Der Zeuge B.________ gab demgegenüber an, er könne nicht mehr sagen, wie schnell er damals gefahren sei. Da er aber immer darauf achte, vor dem Auffahren auf die Autostrasse die Geschwindigkeit schon zu erreichen, sei er wohl mit 80-100 km/h gefahren (pag. 162 Z. 3 ff.).