___ im Moment der Bremsung in seiner Reaktion eingeschränkt gewesen wäre. Im Gegenteil: Dieser hatte das vor ihm fahrende Auto offenbar aufmerksam beobachtet, ansonsten er das Betätigen des Nebelschlusslichts nicht zur Kenntnis genommen hätte. Dieses Ergebnis stimmt denn auch überein mit den zumindest grob schätzbaren Geschwindigkeiten: Der Beschuldigte gab an der Hauptverhandlung an, er sei zu Beginn 100 km/h gefahren, danach sicher nicht mehr. Das Patrouillenauto sei immer näher gekommen, da er langsamer gefahren sei (pag. 71 Z. 32 f.). An der Berufungsverhandlung schilderte er, er habe normal beschleunigt und sei dann langsamer geworden.