9 stark» habe bremsen müssen (pag. 161 Z. 30). Die Bremsung sei sehr unerwartet gekommen (pag. 162 Z. 21 ff.). Der Beschuldigte gab demgegenüber zunächst an, er habe keinesfalls stark, aber auch nicht extrem langsam abgebremst (pag. 42 Z. 64 f.). An der Hauptverhandlung sagte er, er habe «normal» gebremst und auf keinen Fall eine Vollbremsung gemacht (pag. 72 Z. 6). Auf Vorhalt des Berichts vom 18. Oktober 2021 erwiderte er: «Stark ist relativ. Es gibt dazu keine genaue Definition. Für mich war es halbwegs ein normales Abbremsen. Er war wohl nicht darauf gefasst» (pag. 72 Z. 14 f.).