8 können. Im Ergebnis mag das helle Licht von hinten den Beschuldigten gestört haben, seine Sicht gegen vorne wurde dadurch jedoch nicht massgeblich beeinträchtigt. 10.2 Reaktion und Reaktionsmöglichkeiten des Beschuldigten Als erste Reaktion auf die als störend empfundene Lichteinwirkung schaltete der Beschuldigte unbestrittenermassen mehrfach (wie ein Lichthupen) die Nebelschlusslichter ein und aus, obwohl es nicht neblig war. Als das Patrouillenfahrzeug nicht reagierte, führte der Beschuldigte ein Bremsmanöver durch.