Schliesslich wird von ihnen eine Vorbildfunktion erwartet. Dies trifft auch auf den Zeugen B.________ zu, der im Tatzeitpunkt seit dreieinhalb Jahren bei der mobilen Polizei stationiert war und somit über viel Erfahrung verfügte im Umgang mit auffälligen Verkehrssituationen (pag. 163 Z. 42). Die Aussagen von B.________ sind sodann differenziert und detailgetreu, sofern er sich noch an die Ereignisse erinnern konnte. Erinnerungslücken oder Spekulationen deklarierte der Zeuge konsequent, so dass prinzipiell von einer hohen Zuverlässigkeit seiner Angaben ausgegangen