In dem Moment sei der Beschuldigte weitergefahren. Der Motor des Patrouillenfahrzeugs habe sich selber abgestellt beim Anhalten (pag. 164 Z. 32 ff.). Auf Frage des Beschuldigten gab der Zeuge an, er habe das Bedienen der Nebellichter wahrgenommen und nicht als normal angeschaut, es habe ihn aber nicht besonders irritiert. Er habe es einfach zu Kenntnis genommen (pag. 165 Z. 14 ff.).